Kontakt/Anmeldung: 

Christoph Günther

Drosselweg 3

D-21403 Wendisch Evern

contact@nakumewolkenwanderer.com

Telefon: 0049 (0) 151 701 468 23

 

Beachten Sie die neue Datenschutzerklärung!

 

Nakume Wolkenwanderer-Seminar Anmeldung

Workshops with NakumeWolkenwanderer - application form

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Bitte das Anmeldeformular ausfüllen und per Email oder Post an Nakume Wolkenwanderer zurückschicken. Beachten Sie die Datenschutzregelung oben auf dieser Seite.
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Nachricht an NAKUME:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

 

Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Diese AGB´s gelten sowohl für Outdoor-Angebote, für Tai Chi Spielen- und Qi Gong-Angebote und künstlerische Angebote von Christoph Günther.

 

 

 

Die Anmeldung für eine der Veranstaltungen gilt als vertragliche Vereinbarung mit Christoph Günther (Nakume Wolkenwanderer), im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet. Mit der Anmeldung akzeptierst du diese Teilnahmebedingungen. Du erhältst eine Anmeldebestätigung als PDF Datei per Mail zugesandt. Bei Veranstaltungen in Bordo wird man aus rechtlichen Gründen als teilnehmende Person Mitglied im Dharma-Verein, der den Seminarbetrieb in Bordo trägt. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Seminargebühr enthalten. Wenn noch ein weiterer Kurs in Bordo belegt wird, fällt dieser nicht mehr an.

 



 

Zahlungsweise: Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises fällig. Die Restsumme ist spätestens 21 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der volle Teilnehmerbeitrag sofort fällig. Die Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen enthalten, sofern sie vorgeschrieben ist.

 



 

Kontoverbindung Christoph Günther:

 

IBAN: DE30 5003 1000 1045 7320 09

 

(Triodosbank)

 



 

Rücktritt: Bei Rücktritt der teilnehmenden Person von der Veranstaltung werden bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10% des Veranstaltungspreises als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Rücktritt zwischen 20 und 7 Tagen vor Beginn sind es 50% der Veranstaltungsgebühr die anfallen. Danach ist bei einem Rücktritt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr möglich. Bereits eingezahlte Beträge werden entsprechend verrechnet. Eventuelle Restbeträge werden zurücküberwiesen. Ist ein Ersatzteilnehmer vorhanden, kann der Veranstalter auf die obigen Forderungen verzichten.

 

Bei Zahlungen in Schweizer Franken gilt der aktuelle Tageskurs.

 



 

Absage des Seminars durch den Veranstalter: Aus unvorhersehbaren Gründen kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Die eingezahlten Beträge werden dann umgehend in voller Höhe zurückerstattet, sofern die teilnehmende Person keine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung akzeptiert. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein ‘unvorhersehbarer Grund’ liegt z.B. bei Krankheit des Leiters vor.

 

Gerichtssitz ist im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.

 

 

 

Mindestteilnehmerzahl: Wenn bei einer Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Veranstaltungsvertrag zurücktreten. Der Veranstalter informiert die teilnehmende Person unverzüglich darüber. Der von der teilnehmenden Person bereits gezahlte Betrag ist zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 



 

Leistungen: Ich sichere dir zu, dass die Veranstaltung sorgfältig vorbereitet und nach bestem Gewissen durchgeführt und wird. Der Veranstalter haftet aber nicht für Beeinträchtigungen, die dir z.B. durch höhere Gewalt oder dein eigenes Missgeschick entstehen. Während der Veranstaltung, sowie der An- bzw. Abreise verbleibt die volle Verantwortung für deine Person bei dir.

 

Ich weise darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen naturgemäß nicht den Sicherheitsstandard einer Pauschalreise bieten können (z.B. wegen unbefestigter Wege). Außerdem können durch das Wetter oder andere Gegebenheiten, die nicht durch den Veranstalter zu verantworten sind, Änderungen im üblichen Ablauf der Veranstaltungen nötig werden. Solche Änderungen stellen keine Minderung der vom Veranstalter erbrachten Leistung dar.

 

Nimmt die teilnehmende Person einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch der teilnehmenden Person auf anteilige Rückerstattung.

 

 

 

Vertragsfremde Leistungungen: Die im Rahmen der Veranstaltung im Auftrag der teilnehmende Person vermittelten, vertragsfremden Leistungen (z.B. Übernachtung) sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsvertrages.

 

 

 

 

Datenschutzerklärung: Die neue Datenschutzerklärung ist Teil der AGB´s.

 

 

 

 

 

Haftungsausschluss: Die Teilnahme an einem Angebot beim Veranstalter findet auf eigene Gefahr statt. Schadenersatzansprüche des/der Teilnehmenden gegen den Veranstalter für Schäden, die dem/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit angebotenen Veranstaltungen entstehen, sind – mit Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des/der Teilnehmenden.

 

Mitwirkungspflicht der teilnehmenden Person: Die teilnehmende Person ist verpflichtet, den Vorgaben des Leiters Folge zu leisten und die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die teilnehmende Person ist insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben.

 

Bei groben Verstößen einer teilnehmende Persons gegen diese Mitwirkungspflicht kann die teilnehmende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

 

 

 

Gewährleistung und Abhilfe: Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann die teilnehmende Person Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Veranstaltungsmangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann die teilnehmende Person den Vertrag kündigen. Gleiches gilt, wenn die teilnehmende Person die Teilnahme an der Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

 

 

 

 

 

Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages.

 

 

 

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Denke daran, auf deinen Versicherungsschutz auch im Ausland und beim Wandern zu achten. Sollte deine eigene Kranken- oder Unfallversicherung das nicht im ausreichende Masse leisten, gibt es günstige Auslandsreiseversicher-ungen, die sich auch kurzfristig abschliessen lassen.